Der Auffrischungskurs für Betreuungskräfte ist eine 16-stündige Weiterbildung, die jährlich absolviert werden muss.
Diese Weiterbildung berechtigt Betreuungskräfte/Alltagsbegleiter zur weiteren Ausübung der Tätigkeit gemäß den Richtlinien nach § 53c (ehemals § 87b) SGB XI.