Delegation von Behandlungspflege an Pflege:helferinnen
Grundsätzlich gehören die Maßnahmen der Behandlungspflege im ambulanten und (teil-)stationären Bereich zum Aufgabenspektrum der examinierten Pflegefachkräfte. In den dreijährigen Ausbildungen werden die dafür notwendigen Kenntnisse und Fertigkeiten vermittelt und somit die Voraussetzungen für eine formelle Qualifikation geschaffen.
Einzelne ärztliche Tätigkeiten, für die es keiner besonderen medizinischen Sachkunde oder medizinischer Fertigkeiten bedarf, können unter Erlangung der materiellen Qualifikation (Befähigungsnachweis) jedoch auch an Pflegekräfte übertragen werden.





